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Marburg: 2G-Einlassbändchen für den Einzelhandel
14.12.2021 Andreas Frischholz

Marburg: 2G-Einlassbändchen für den Einzelhandel

Mit den Einlassbändchen wird im Kern ein einfaches Prinzip verfolgt: Um die 2G-Kontrollen von Menschen zu erleichtern, die in kurzem zeitlichen Abstand mehrere Läden oder Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe aufsuchen, müssen diese nicht mehr in jedem Betrieb durchgeführt werden. Stattdessen wird einmal geprüft, ob die Kund:innen geimpft oder genesen sind, danach erhalten diese eines der neonpinken Bändchen, auf die das Logo des Stadtmarketings sowie ein QR-Code gedruckt ist – letzterer führt zur Stadtmarketing-Webseite www.marburg-liebe.de. Anhand des intakten Bändchens lässt sich dann in anderen Unternehmen auf einen genauen Blick überprüfen, ob der 2G-Status erfüllt wird. 

„Erste Erfahrungen aus anderen Städten zeigen bereits, das die Einlassbändchen ein Weg sind, um den Komfort beim Einkaufen und Stadtbummel für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen“, sagt Jan-Bernd Röllmann, Geschäftsführer vom Stadtmarketing Marburg e. V.. Damit die Bändchen eine große Akzeptanz finden, wird es in Marburg nicht nur vier oder fünf Ausgabestationen wie in anderen Städten geben. Stattdessen hat grundsätzlich jedes Geschäft die Möglichkeit, Bändchen herauszugeben.

Zusätzlich legitimiert wird die Bändchen-Lösung auch durch die heute vom Land Hessen veröffentlichten Auslegungshinweise, die diese explizit erwähnen (PDF im Anhang, S. 39).

Ablauf möglichst einfach und sicher

Der Ablauf soll sowohl einfach als auch sicher sein. So werden die neon-pinken Papierbändchen nummeriert sein, einen OR-Code besitzen und das Logo des Stadtmarketings enthalten, um möglichst fälschungssicher zu sein. Der QR-Code führt auf die Webseite des Stadtmarketings. Ausgebende Geschäfte sowie Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe bestätigen per Unterschrift den Erhalt der nummerierten Bändchen und stimmen der Bedingung zu, diese nur nach Vorlage und Prüfung des Impfnachweises bzw. des gültigen Genesenennachweises und des Personalausweises auszugeben.

Das Stadtmarketing verteilt die Bändchen am Freitag und Samstag in der Stadt. Sofern ein Geschäft oder Betrieb bis Samstagabend keine Bändchen erhalten hat, können diese ab Montag ab 10 Uhr im Stadtmarketing-Büro (Software-Center 5b, 35037 Marburg) sowie Montag und Dienstag jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr im Oberstadtbüro der Stadt Marburg (Barfüßerstraße 50) abgeholt werden.  

Für den Einsatz der Bändchen gelten die folgenden Bedingungen:

  • Pro Kunde/Kundin darf maximal ein Bändchen abgegeben werden. Dieses muss dem/der Kund:in umgehend angelegt werden. Es muss so eng anliegen, dass es nicht mehr abstreifbar ist.
  • Voraussetzung für die Ausgabe eines Bändchens ist die Prüfung des Impf- oder Genesungsnachweises und die Überprüfung der jeweiligen Identität der Person anhand des Personalausweises. Der Genesungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Die Bändchen der Kund.innen müssen bei Einlass auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Bei Beschädigungen oder Veränderungen muss eine erneute Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen erfolgen.
  • Die Bändchen können bis auf Widerruf an die Kund:innen ausgegeben werden und behalten ihre Gültigkeit. Missbrauch wird dadurch vorgebeugt, dass es sich um Papierbändchen handelt, deren Lebensdauer materialbedingt begrenzt ist. Zudem sind die Bändchen nummeriert.

„Wir hoffen, damit den Einkauf in unserer Stadt ein wenig komfortabler gestalten zu können“, so Röllmann. Die Bändchen sind im Übrigen nicht auf das Weihnachtsgeschäft beschränkt, sondern gelten im Prinzip solange, wie die 2G-Vorgabe greift.

14.12.2021 Andreas Frischholz